AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Maklertätigkeiten
der Tectum Real Estate

1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen - kurz AGB - der Tectum Real Estate GmbH gelten für Verträge über den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder die Vermittlung eines Vertrages über bebaute und unbebaute Grundstücke. Die AGB gelten auch für künftige Verträge zwischen der Tectum Real Estate GmbH - fortan TECTUM genannt - und ihren Auftraggebern bzw. Kunden - fortan Auftraggeber genannt. Sie gilt selbst dann, wenn auf ihre Geltung nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.2 Andere allgemeinen Geschäftsbedingungen, die denen der TECTUM entgegen stehen oder davon abweichen, werden nicht anerkannt.

1.3 Die TECTUM behält sich vor, für beide Vertragsparteien entgeltlich tätig zu sein.

2. Angebot – Exposee
2.1 Die TECTUM übermittelt dem Auftraggeber auf dessen Anfrage hin ein Exposee, dem Informationen über das bestimmte Objekt zu entnehmen sind.

2.2 Aus dem Exposee ergibt sich im Einzelnen, ob es sich um einen Vertrag handelt, um den Nachweis des möglichen Vertragsabschlusses oder um die Vermittlung eines Vertrages.

3. Pflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig und richtig zu erteilen bzw. zur Verfügung zu stellen.

4. Maklerprovision
4.1 Beim Abschluss eines Kauf- oder sonstigen Erwerbsvertrages für ein Objekt gilt für die Maklertätigkeit der TECTUM folgende Provisionsvereinbarung: Der Auftraggeber verpflichtet sich für die Vermittlung bzw. beim Nachweis eines Vertrages sowie für den Erwerb von unbebauten oder bebauten Grundstücken sowie grundstücksgleichen Rechten aus einer Zwangsversteigerung eine Vermittlungsprovision i.H.v. 3,57% (inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer) des Gesamtkaufpreises zu zahlen, einschließlich aller mit dem Erwerb zusammenhängenden Nebenabreden oder Ersatzgeschäften. Bei Verkauf auf Rentenbasis gilt als Kaufpreis der nach den allgemeinen Methoden zu ermittelnde Rentenbarwert. Bei Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten beträgt die Provision 3,57 % (inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer) vom Gesamtkaufpreis. Ist ein solcher nicht vereinbart, tritt an dessen Stelle nach Wahl der TECTUM entweder der 25-fache Erbbauzins oder der entsprechende Kapitalwert des Erbbaurechts.

4.2 Bei der Vermittlung von gewerblichen Miet-, Pacht- und vergleichbaren Nutzungsverträgen gilt für die Maklertätigkeit der TECTUM folgende Provisionsvereinbarung: Der Auftraggeber verpflichtet sich für die Vermittlung von gewerblichen Miet-, Pacht- und vergleichbaren Nutzungsverträgen bzw. beim Nachweis solcher Verträge eine Vermittlungsprovision i.H.v. 3,57 % (inklusiv gesetzlicher Umsatzsteuer) aus dem Vertragswert zu zahlen. Bei Vermietungen mit einer Vertragslaufzeit bis zu fünf Jahren gilt eine Provision von mindestens zwei Monatsmieten zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Wird eine Staffelmiete in dem abgeschlossenen Mietvertrag vereinbart, so berechnet sich der Provisionsanspruch der TECTUM aus dem Durchschnittsmietzins für die Laufzeit der Staffelvereinbarung oder des Mietvertrages.

4.3 Bei der Vermittlung einer Verlängerungsoption bzw. deren Vertragsnachweis verpflichtet sich der Auftraggeber der TECTUM eine Vermittlungsprovision i.H.v. 1,785 % (inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer) des erhöhten Vertragswertes zu zahlen. Die Provision wird bei weiterer Wirksamkeit des Hauptvertrages fällig.

4.4 Sollte zusätzlich zu einem Miet- oder Pachtvertrag ein Vorkaufsrecht bzw. eine Kaufoption vertraglich vereinbart werden, erhöht sich die Provision um 1,19 % (inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer) des Verkehrswertes vom Gesamtobjekt. Bei Ausübung des Vorkaufsrechts oder der Kaufoption erhöht sich die Provision um weitere 2,38 % (inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer) aus dem Kaufpreis.

4.5 Bei der Vermittlung eines vertraglich vereinbarten Vorkaufsrechts bzw. einer Kaufoption oder beim Nachweis eines möglichen Vertragsabschlusses, gilt folgendes: Der Auftraggeber verpflichtet sich, mit Wirksamkeit des Hauptvertrages eine Provision i.H.v. 1,19 % (inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer) vom Verkehrswertes des Gesamtobjektes zu zahlen. Bei Ausübung des Vorkaufsrechts oder der Kaufoption bezahlt der Auftraggeber weitere 2,38 % (inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer) aus dem Kaufpreis.

4.6 Bei der Vermietung von Wohnraum verpflichtet sich der Auftraggeber, eine Provision in Höhe von 2,38 Monatsmieten (inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer) zu zahlen. Wird im abgeschlossenen Mietvertrag eine Staffelmiete vereinbart, so berechnet sich der Provisionsanspruch der TECTUM aus dem Durchschnittsmietzins für die Laufzeit der Staffelvereinbarung oder des Mietvertrages.

4.7 Der TECTUM steht der Provisionsanspruch auch dann zu, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt.

4.8 Vertragswert ist die Summe der während der vertraglichen Laufzeit vereinbarten Miet- oder Pachtzinsen oder sonstigen Gegenleistungen. Unter Monatsmiete ist die jeweils vereinbarte Nettokaltmiete zu verstehen.

5. Geheimhaltung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die in den Angeboten enthaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. Gibt der Auftraggeber entgegen der vorstehenden Verpflichtung das Angebot an einen Dritten weiter, zu dem mit der TECTUM keine Vertragsbeziehung besteht, und schließt dieser einen Vertrag im Sinne dieser AGB ab, so ist der Auftraggeber verpflichtet, der TECTUM eine Vertragsstrafe in Höhe der ansonsten üblichen Vergütung entsprechend der vorstehenden Ziffern zu zahlen.

6. Haftung
6.1 Vorbehaltlich der Regelungen in den nachfolgenden Ziffern 6.2 bis 6.3 haftet die TECTUM gegenüber dem Kunden für von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden sowie für von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten zu vertretende Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

6.2 Dem **Kunden** ist bekannt, dass die TECTUM alle für eine Angebotserstellung notwendigen Unterlagen vom **Auftraggeber** erhält. Die TECTUM gibt nur ungeprüfte Mitteilungen weiter und übernimmt aus diesem Grund keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der in einem Angebot enthaltenen Informationen, soweit nichts anderes ausdrücklich geregelt ist. Bei allen Angeboten und Mitteilungen sind Irrtum und Zwischenverwertung ausdrücklich vorbehalten. Der **Kunde** hat alle Angaben vor Vertragsschluss mit dem **Auftraggeber** selbst zu überprüfen.

6.3 Für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten sonstiger Erfüllungsgehilfen verursacht werden, wird die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertrages typischerweise gerechnet werden muss. Dies gilt nicht für zu vertretende Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

7. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht und Übertragbarkeit
7.1 Das Recht des Auftraggebers, gegen Forderung der TECTUM aufzurechnen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Auftraggeber mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnet.

7.2 Zurückbehaltungsrechte oder sonstige Leistungsverweigerungsrechte des Auftraggebers sind gegenüber der TECTUM ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Zurückbehaltungsrechte wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen des Auftraggebers.

7.3 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Auftraggeber bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der TECTUM.

8. Einwilligungsklausel nach § 4a BDSG
Der Auftraggeber willigt der Erhebung personenbezogener Daten durch die TECTUM ein. Daten, die sich aus den Objektunterlagen oder der Vertragsdurchführung ergeben, dürfen erhoben, verarbeitet, genutzt und an Interessenten im erforderlichen Umfang übermittelt werden. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages auch für künftige Vertragsschlüsse.

9. Verbraucherinformationen zur alternativen Streitschlichtung (Art. 14 (1) ODR–VO und § 36 VSBG)
Die Internetplattform der Europäischen Union zur Online-Streitbeilegung (sog. „OS – Plattform“) für Verbraucher ist unter dem folgenden Link erreichbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Die TECTUM nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. E-Mail: info@tectum-realestate.com

10. Schlussbestimmungen
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist **Kreuzlingen**.

11. Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

12. Widerspruchsrecht gegen die Datenerhebung in besonderen Fällen sowie gegen Direktwerbung (Art. 21 DSGVO)
Wenn die Datenverarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, haben Sie jederzeit das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Die jeweilige Rechtsgrundlage, auf denen eine Verarbeitung beruht, entnehmen Sie dieser Datenschutzerklärung. Wenn Sie Widerspruch einlegen, werden wir Ihre betroffenen personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO). Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Wenn Sie widersprechen, werden Ihre personenbezogenen Daten anschließend nicht mehr zum Zwecke der Direktwerbung verwendet (Widerspruch nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO). Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

Stand: Januar 2021

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